Antrag für staatliche Förderung der Riester-Rente notwendig
Donnerstag, Oktober 29, 2009 18:04Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.
Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, welcher als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Wer für das Jahr 2007 seine Ansprüche auf staatliche Förderung rückwirkend geltend machen will, sollte jetzt einen Antrag stellen, denn die Frist dafür läuft am 31.12.2009 ab. Die zuständige Behörde ist die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Aktuelle Auswertungen haben ergeben, dass bisher ca. 25 Prozent der Riester-Sparer keinen Zulagenantrag gestellt hatte. Jedoch können die staatlichen Zulagen maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Wer bis zum Stichtag keinen Antrag gestellt hat, muss einen Verfall seiner Ansprüche in Kauf nehmen. Mit staatlichen Zulagen und steuerlichen Entlastungen wird die eigene Vorsorge gestützt und jährliche Aufwendungen von maximal 2.100 Euro können am Jahresende in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.






