Sozialversicherungspflicht in Familien-GmbH abhängig vom Kapitalanteil?

Sonntag, September 28, 2008 9:09

Das LSG Baden-Württemberg stellt kürzlich fest(Urteil vom 15.08.2008 / AZ: L 4 KR 4577/06) , dass auch an eine GmbH beteiligte Verwandte als sozialversicherungspflichtige Angestellte anzusehen sind.
Im speziellen Falle war eine Ehefrau zu 10% an einer GmbH beteiligt, während ihr Mann die übrigen 90% hielt. Nach 30 Jahren sollte die Selbstständigkeit der Frau festgestellt werden, um darzulegen, dass sie nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Das Gericht war der Ansicht, dass man bei einem Kapitalanteil von 10% von einer abhängigen Beschäftigung ausgehen kann.

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