Steckt der Zündschlüssel, so erlischt der Versicherungsschutz bei Diebstahl

Dienstag, August 4, 2009 17:07
Posted in category Allgemein
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Beim Verlassen des Autos ist immer darauf zu achten, den Schlüssel mitzunehmen.

Dieses Detail ist jedem klar. Doch mittlerweile darf der Schlüssel auch später für keinen möglichen Dieb in Reichweite sein. Denn ist der Wagen schließlich weg, zahlen in Zukunft nur wenige Versicherungen.

Dieses Urteil haben Anbieter nicht nicht allein gefällt, sondern das Oberlandesgericht in Koblenz, die dem Fahrzeughalter grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Und somit gestattet das Gericht den Versicherungsanbietern eine Verweigerung der Zahlung für das gestohlene Auto. Denn vor einiger Zeit gab es ein Verfahren, als ein solcher Anbieter die Erstattung der Fahrzeugkosten verweigerte. Dieser erhielt schließlich Recht, da der Fahrer zu unvorsichtig war. Der junge Mann hatte seinen Wagen vor dem Haus geparkt, doch nicht abgeschlossen. Außerdem befanden sich die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere im Inneren und die interpretierte das Gericht als klare Einladung für einen Dieb. Das heißt also in Zukunft immer den eigenen Wagen zuschließen und alle Papiere entfernen, denn bei einem Diebstahl steht man alleine da.

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