Unterstützung bei der Altersvorsorge für Wehr- und Zivildienstleistende

Freitag, August 21, 2009 16:11
Posted in category Allgemein
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Wehr- und Zivildienstleistende werden bei ihrer Altersvorsorge unterstützt.

Darauf weist Stiftung Warentest gesondert hin. Wer während der Dienstzeit einen Antrag stellt, bekommt so die monatlichen Kosten für die Vorsorge erstattet. Doch um diese Unterstützung zu bekommen, müssen Zeitpunkt und Länge des Altersvorsorge-Vertrags auf ein bestimmtes Muster passen.

Der Vorsorgevertrag muss seit mindestens einem Jahr vor Diensteintritt bestanden haben. Außerdem ist es Bedingung, dass der Vertrag mindestens bis zum 60. Lebensjahr läuft, um die Unterstützung zu erhalten. Diese Voraussetzungen sind für eine Unterstützung üblich, so die Stiftung Warentest. Des weiteren weist die Beratungsstelle darauf hin, dass der Bund noch weitere Kosten übernimmt. Zu den unterstützbaren Beiträgen zählt Unfall-, Rechtsschutz- sowie auch die Hausratsversicherung. Hier darf man aber die Meldefrist nicht vergessen. Anträge auf Beitragsübernahme müssen mindestens sechs Wochen vor Dienstbeginn abgegeben werden. Wer das versäumt, kann eine Frist bis drei Monate nach Dienstende nutzen.

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