Zeckenbisses fällt nicht unter Unfallversicherung
Sonntag, September 7, 2008 8:35Posted in category Versicherungen
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Ein Zeckenbiss ist eine geringfügige Hautverletzung und fällt deswegen auch nicht unter den Versicherungsschutz einer Unfallversicherung.
Auch eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liegt im Falle eines solchen Bisses nicht vor.
Dies bestätigte auch das OLG Köln mit einem Urteil vom 19.03.2008 unterd em Aktenzeichen 20 U 218/07.
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